Das Mietrecht in Deutschland – Was Sie wissen sollten!

Das Mietrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den § 535 bis 580a festgehalten. Die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse – nicht nur Immobilien – sind von § 535 bis 548 BGB geregelt.

Unter anderem sind folgende Punkte in den Paragrafen geregelt:

  • Überlassung der Mietsache gegen eine vereinbarte Nutzungsgebühr
  • Umgang mit Mängeln die beim Mietobjekt vor oder während der Zeit der Überlassung auftreten
  • Entrichtung des Mietzinses.

Das Mietrecht zur Vermietung von Wohnräumen ist in den § 549 bis 577a BGB festgelegt und die Mietverhältnisse über andere Mietsachen im § 578 bis 580a.

Schimmel als Streitthema

Das häufigste Streitthema zwischen Mieter und Vermieter sind „Schimmel und andere Mängel“, meist endet dies in einem Rechtsstreit. Jeder Mieter hat das Recht Schimmel bei der Hausverwaltung zu melden und diesen entfernen zu lassen. Die Frage die dabei aufkommt, ist, nur wer trägt die Kosten? Es muss zunächst geklärt werden, woher der Schimmelbefall stammt, sind es Baumängel, so muss der Vermieter dafür aufkommen. Wenn es aber auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen ist, durch mangelndes Lüften oder Heizen, muss der Mieter für die Entfernung des Schimmels aufkommen. Die Beweislast liegt nicht bei dem Mieter, im Falle eines Rechtsstreites müsste der Vermieter belegen, dass der Schimmel nicht auf Grund von Baumängeln entstanden ist.


Bei sonstigen Schäden, wie einem verstopften Abfluss, Ungeziefer oder undichten Fenstern, sollte der Mieter schnellstmöglich den Vermieter aufsuchen und nachweislich Informieren – am besten per Einschreiben – damit ein Beweis der Zustellung vorliegt, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Die Meinungen gehen auseinander, wenn es darum geht, was genau alles auf dem Balkon erlaubt ist und was eben nicht. Das Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, wenn im Mietvertrag nichts anderes festgehalten steht. Natürlich dürfen auch Freunde und Bekannte vorbeikommen allerdings mit dem Gedanken an die Nachtruhe ab 22 Uhr.

Pflanzen dürfen Sie beliebig auf dem Balkon haben, solange diese nicht die Fassade des Hauses beschädigen. Blumenkästen müssen Wetter robust angebracht werden und Hängepflanzen dürfen nicht auf einen benachbarten Balkon herunterhängen.

Sonnenbaden auf dem Balkon ist natürlich gestattet. Wenn Sie allerdings auf eine nahtlose Bräune stehen, sollten Sie dafür sorgen das man von außen nicht auf den Balkon gucken kann. Denn wenn sich jemand dadurch gestört fühlt, kann dies zu einem Ordnungsgeld führen.


Das Rauchen auf dem Balkon ist natürlich gestattet, im Freien darf geraucht werden. Für ein Rauchverbot auf dem Balkon müsste eine konkrete gesundheitliche Gefährdung der Nachbarn nachgewiesen werden.

Fazit:

Als Mieter gibt es viele Dinge zu beachten und man sollte seine Rechte und Pflichten kennen. Bei Streitigkeiten empfiehlt es sich daher, einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren.

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