Arbeiten mit Hörverlust und Alarmierung bei einem Brandfall

Menschen die Hörverluste erlitten haben, haben es meist schwer auf der Arbeit oder auch im eigenen Heim Gefahrensituationen zu erkennen bzw. sie mitzubekommen. Um diese Gefahrensituationen mitzubekommen und Ihnen zu folgen gibt es das sogenannte „Zwei-Sinne-Prinzip“ über das Sie im folgenden Beitrag aufgeklärt werden.

In der Arbeitsumgebung eines höreingeschränkten Beschäftigten oder in öffentlich zugänglichen Bereichen müssen akustische Signale bzw. Informationen gemäß „Zwei-Sinne-Prinzip“ über mindestens zwei Sinne vermittelt werden. Alarmierungs-Technik für Menschen mit Hörverlust vermittelt Informationen über die Sinne „sehen“ oder „tasten“. Akustische Signale oder Informationen für den Gefahrenfall werden über gut sichtbare Lichtblitze, Rundumleuchten oder Signallampen bzw. eine sicher fühlbare Vibration oder eine prägnante Kurzinformation am Display angezeigt.

Grundsätzlich sollte sichergestellt sein, dass die Alarmierungstechnik für Menschen mit Hörverlust Gefahrensignale ausgibt, die eindeutig und unterscheidbar sind. Diese Technik sollte regelmäßig gewartet werden als Teil der regelmäßigen Wartung der Brandschutzanlage und unterbrechungsfrei funktionieren.

Betriebliche Alarmierung im Gefahrenfall

Betriebliche Alarmierung durch eine Notfallwarnanlage ist Bestandteil von sicherheitstechnischen Einrichtungen, vor allen in großen Gebäuden. Um Alarmierungen an Menschen mit Hörverlust weiterzugeben, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Warnmeldungen können durch Signaltechnik oder Rundumleuchten weitergeben werden. Diese optischen Gefahrenmelder müssen eindeutig von weiteren Signalen wie die Tür- oder Telefonklingel unterschieden werden können. Sie müssen sicherstellen, dass diese dort installiert werden, wo sich die betroffenen aufhalten. Diese Signale sollten im besten Fall farblich sein. Rot weist standardmäßig auf Lebens- bzw. Verletzungsgefahr hin.
  • Eine andere Alternative ist der Einsatz von Funk-Kommunikationssystemen. Der Höreingeschränkte Nutzer trägt hierbei einen mobilen Funk-Empfänger körpernah bei sich. Bei Alarmauslösung durch die Zentrale gibt das Gerät ein Vibrationssignal ab und auf dem Display erscheint eine Warnmeldung.
  • Eine weitere Möglichkeit der Alarmierung kann eine Aufschaltung auf das persönliche Mobiltelefon des Beschäftigten mit Höreinschränkung sein. Dies bietet sich jedoch nur an, wenn das Mobiltelefon eindeutige Signaltrennung zulässt. Löst beispielsweise die Brandmeldeanlage aus, wird diese Information elektronisch direkt auf die hinterlegte Mobilfunknummer übermittelt.  Es wird allerdings nicht empfohlen nur diese Methode zu verwenden, da man nicht immer sein Mobiltelefon bei sich trägt.

Möglichkeiten für zu Hause

Die optischen Gefahrenmelder (Lichtsignale) gibt es auch für zu Hause, zum Beispiel für Tür- und Klingelmelder. So würde bei einem Klingeln an der Haustür kein Akustisches Zeichen auftauchen, sondern verschiedene Lichtblitze. Diese können individuell einstellen werden, damit der Betroffene genau weiß, was das Signal in diesem Moment bedeutet. Auch Alarmanlagen mit optischen Hinweisen, sind für zu Hause geeignet. Sie können sich über diese Anlagen im Internet oder direkt bei einem Hörgeräteakustiker informieren.

Fazit

Diese Alarmierungstechniken, sind eine enorme Hilfe bei der Arbeit und ebenso so im eigenen Heim. Das Leben der Hörgeschädigten wird nicht mehr eingeschränkt bei Alarmierungen, die sie wahrschlich sonst nicht wahrgenommen hätten.

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